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Neue Förderungen für Wärmepumpen: Was sich ändert und wie profitiert werden kann
Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Förderkonditionen für Wärmepumpen in Kraft, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angeboten werden. Diese Aktualisierungen, die im Zuge der BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie erfolgen, bieten attraktive Anreize für Verbraucher, auf klimafreundliche Heizlösungen umzusteigen. Die BEG-Förderung bietet zwei Arten der Förderung: den Investitionszuschuss und den Kredit. Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten und wird direkt nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Der Kredit hingegen ist ein zinsgünstiges Darlehen, das bis zu 40% der förderfähigen Kosten beträgt, das für die Finanzierung der Maßnahme genutzt werden kann. Hier sind die wichtigsten Änderungen und wie Verbraucher davon profitieren können:
Erhöhte Basisförderung und Einführung des Klimageschwindigkeitsbonus
Die Basisförderung für den Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe wird um 30 Prozent erhöht. Zusätzlich wird ein neuer Bonus eingeführt – der Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser beträgt 20 Prozent und wird gewährt, wenn die Wärmepumpe eine alte Gaszentralheizung oder eine andere veraltete Heizungsart ersetzt, vorausgesetzt, die alte Heizung ist funktionsfähig.
Ein weiterer neu eingeführter Bonus ist der einkommensabhängige Bonus. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 € können einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 30 Prozent erhalten.
Fortführung des Effizienzbonus
Der Effizienzbonus wird beibehalten und beträgt 5 Prozent. Dieser Bonus wird gewährt, wenn die Wärmepumpe besonders klimafreundliche Kältemittel nutzt oder effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.
Begrenzung der förderfähigen Investitionskosten
Die Höchstgrenze für die bezuschussbaren Investitionskosten wird von 60.000 € auf 30.000 € reduziert. Dies bedeutet, dass Verbraucher maximal 70 Prozent Zuschuss für Investitionen bis zu 30.000 € erhalten können.
Antragsverfahren und Tipps für Verbraucher
Die Antragstellung für die BEG-Förderung kann online bei der KfW erfolgen. Es besteht jedoch eine Ausnahme für den Heizungstausch, bei dem Verbraucher bereits ab dem 1. Januar bis zum 31. August 2024 den Fachpartner beauftragen können, die Maßnahme vorzeitig umzusetzen und den Antrag bis zum 31. August 2024 nachreichen können. Auf der Website der KfW finden Verbraucher auch detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen sowie alle erforderlichen Antragsformulare und Unterlagen.
Begrenzung der förderfähigen Investitionskosten
Die Höchstgrenze für die bezuschussbaren Investitionskosten wird von 60.000 € auf 30.000 € reduziert. Dies bedeutet, dass Verbraucher maximal 70 Prozent Zuschuss für Investitionen bis zu 30.000 € erhalten können.
Neben der Wärmepumpenförderung können Verbraucher auch eine Heizungsoptimierung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Diese Maßnahmen, einschließlich des Austauschs von Heizkörpern, werden mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten gefördert, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) vorliegt.
Insgesamt bieten die neuen Förderungen für Wärmepumpen im Jahr 2024 attraktive Anreize für Verbraucher, auf klimafreundliche Heizlösungen umzusteigen und gleichzeitig von finanziellen Unterstützungen zu profitieren. Durch die Nutzung der Online-Ressourcen der KfW können Verbraucher alle erforderlichen Schritte für die Beantragung der Fördermittel einfach und effizient durchführen.