Aktuelle Förderungen für energetisches Bauen

Förder-Profis

Förderung ist ein komplexes Thema - hier unterstützen wir Sie mit Informationen und der Beantragung.

Einzelmaßnahmen: Bis zu 40% BAFA Förderung

Welche Förderhöhe ist möglich und wofür gibt es einen zusätzlichen 5% iSFP-Bonus?

Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen

BAFA Fördersatz

BAFA Fördersatz

iSFP-Bonus

iSFP-Bonus

Dämmung Außenwand

15%

5%

Dämmung Dach

15%

5%

Austausch Fenster, Tür

15%

5%

Biomasseheizung

bis zu 20%

-

Wärmepumpe

bis zu 40%

-

Anschluss an Wärmenetz

bis zu 40%

-

Förderinformationen: Alles Wichtige auf einen Blick

1.KfW Förderkredit 270 "Erneuerbare Energien Standard"

Zinsgünstige Kredite für Anlagen, die mit erneuerbaren Energien Strom oder Wärme erzeugen. 
Förderungen für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen 

  • Investitionen im Inland und Ausland

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Wärmeerzeugung

  • Mit inbegriffen die zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation 

  • Kombination mit anderen Förderungen grundsätzlich möglich 

  • Kredit Mindestlaufzeit: 2 Jahre 

  • Ab 5,21 % effektivem Jahreszins

  • Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden 


Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank. 

Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten. 

2.Staatliche Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung belohnt die Einspeisung von selbst produziertem Solarstrom ins öffentliche Netz. Für PV-Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb gehen, beträgt die Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch bis zu 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung sind es bis zu 12,87 Cent pro Kilowattstunde. Nach 20 Jahren fallen Solaranlagen aus der EEG-Förderung.

3.Steuervorteile

Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für private Solaranlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp

4.Regionale Förderprogramme 

Förderungen im Bereich der Photovoltaikanlagen für private Haushalte sind aktuell nur in Berlin zu finden. Für alle anderen Bundesländer gelten trotzdem die gesetzliche Einspeisevergütung, die Bundesförderungen und die Förderkredite. 

4.1. SolarPLUS in Berlin

  • Förderung als Zuschuss für selbst erzeugten Strom aus Solarenergie und die Speicherung 

  • Mit inbegriffen sind Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte, Steuerberatungen, denkmalgerechte PV-Anlagen 

  • Förderung ist abhängig vom Antragsteller und der Art des Vorhabens 

  • Anträge sind ausschließlich elektronisch über das Antragsportal der IBB Business Team GmbH - SolarPLUS zu stellen.

5.Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA)

Die Bundesförderung hat die Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes im Fokus und fördert die Umstellung auf erneuerbare Energien. Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße und der geplanten Investition in erneuerbare Energien ab. Zuschüsse und Kredite werden in sechs verschiedene Module unterteilt. 

5.1.  Modul 4 Basisförderung

Für den Antrag auf diese Förderung muss ein Unternehmen nachweisen, eine ineffiziente Bestandsanlage zu ersetzen. Für die Antragstellung ist der Nachweis erforderlich, dass der Bedarf an Endenergie infolge des Anlagen Austausches um mindestens 15 % reduziert wird. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen, je nach Unternehmensgröße werden dann 10% oder 15% gefördert. 

5.2.  Modul 4 Premiumförderung 

Diese Förderung betrifft weitestgehend technologieoffene Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen und beträgt je nach Unternehmensgröße 25% bis 45%. Ein Dekarbonisierungsbonus  von 10% wird für besonders klimafreundliche Vorhaben zusätzlich ausgezahlt. Diese Förderung entspricht damit dem Vorhaben des Unternehmens. 

6.Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt nachhaltiges und effizientes Wohnen. Die Fördermittel werden in Form
von Zuschüssen vom Fördergeber des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewährt und müssen daher nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Förderung variiert je nach Förderprogramm, Kostenart und den spezifischen Förderbedingungen. In vielen Fällen können Sie bis zu etwa 30 % der Kosten über die BEG-Förderung zurückerstattet bekommen.